Qualifizierte Beratung zum Einsatz von Zeitpersonal
Achten Sie in der Zusammenarbeit mit einem Zeitarbeit – Unternehmen auf Voraussetzungen die bei uns selbstverständlich sind:
- Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sollte unbefristet sein.
- Eine Zusammenarbeit muss durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft können Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Tarifvertrag garantiert Ihnen die korrekte Behandlung der Leiharbeitnehmer. Dadurch greift nicht das equal – treatment (gleiche Bedingungen und Bezahlung des Zeitpersonals)
Vorteil: Sie müssen keine Auskünfte über die Verdienste Ihrer Mitarbeiter geben.
